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ICD-Entwicklung

2019 verschob die WHO Transsexualität von den psychiatrischen F-Codes in ein neues Kapitel, „Erkrankungen im Zusammenhang mit der sexuellen Gesundheit“ (HA60). Eine Entpathologisierung ohne neue empirische Belege – allein das Ergebnis einer kleinen Arbeitsgruppe mit WPATH-nahen Experten. Institutionelle Einflussnahme auf WHO-Ebene.

ICD-9 und ICD-10 (1990): F64.0 Transsexualität

In der ICD-10 wurde „Transsexualität“ unter der ICD-10-Nummer F64.0 im Kapitel „Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen“ kodiert. Es handelte sich um eine psychiatrische Diagnose, die eine Differenzialdiagnose zu Autismus, Dissoziation und Persönlichkeitsstörungen erforderte. Dieser klinische Rahmen verlangte besondere Sorgfalt – genau das, was die Befürworter von Gleichstellungsfällen Jahrzehnte später abschaffen wollten.

ICD-11 (2019): HA60 Geschlechtsinkongruenz

Die WHO veröffentlichte 2018 die endgültige Fassung der ICD-11; sie trat 2019 in Kraft. Transsexualität wurde durch „Geschlechtsinkongruenz“ (HA60) ersetzt und in ein neues Kapitel, „Störungen im Zusammenhang mit der sexuellen Gesundheit“, verschoben. Folglich gilt Geschlechtsinkongruenz formal nicht mehr als psychiatrische Störung, die Behandlung wird jedoch weiterhin erstattet – ein politischer Kompromiss, der die Vorteile beider Systeme vereint: keine obligatorische psychiatrische Begutachtung, aber Kostenerstattung. Siehe auch die parallele Entwicklung des DSM .

Wer hat diesen Wandel vorangetrieben?

Die WHO-Arbeitsgruppe für sexuelle Störungen und sexuelle Gesundheit wurde von Geoffrey Reed geleitet und bestand größtenteils aus geschlechtsangleichenden Kliniker*innen mit direkten Verbindungen zu WPATH . Interessenkonflikt: Dieselbe Gruppe, die die SOC verfasst hatte, überarbeitete nun auch die WHO-Klassifikation. Sander Breiner und andere wiesen damals darauf hin, dass die Arbeitsgruppe nicht repräsentativ für die klinische Sexologie weltweit war. Die Kritik wurde unter dem Deckmantel der „Transphobie“ – dem Standardrepertoire der Lobby – unterdrückt.

Der Cass-Bericht (2024) weist darauf hin, dass die Entpathologisierung die klinische Qualität beeinträchtigt: Ohne psychiatrische Diagnose gibt es keine obligatorische Differenzialdiagnose und somit keinen Filter, der eine Fehldiagnose von ROGD- Patienten als trans verhindert. Die WPATH-Akten (2024) bestätigen, dass die WPATH-Experten diese Entscheidung bewusst trafen, um den Zugang zu Operationen und Hormontherapien zu erweitern – nicht aus medizinischen Gründen.

Beziehung zu DSM und Yogyakarta

Die ICD-11 geht über das DSM-5 hinaus. Während das DSM-5 die „Geschlechtsdysphorie“ als psychische Störung beibehielt, beseitigt die ICD-11 ihren psychiatrischen Charakter vollständig. Zusammen mit den Yogyakarta-Prinzipien (2006/+10) bildet dies das rechtlich-medizinische Triptychon, mit dem der ideologische Glaube an die Geschlechtsidentität als internationale Norm verankert wurde – ohne jegliche Evidenzgrundlage , ohne messbares Merkmal und ohne Falsifizierbarkeit .

Häufig gestellte Fragen

Quellen

  1. Weltgesundheitsorganisation (2018). ICD-11 .
  2. Reed GM et al. (2016). Störungen im Zusammenhang mit Sexualität und Geschlechtsidentität in der ICD-11. World Psychiatry .
  3. Cass, H. (2024). Unabhängige Überprüfung . NHS England.
  4. WPATH-Dateien (2024). Umweltfortschritte.

Siehe auch